Techniker Krankenkasse
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Nordrhein-Westfalen

Nr.51 | 20.12.2021

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Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn die Fernsehbilder etwas anderes nahelegen: Die übergroße Mehrheit der Menschen in NRW und vielen anderen Bundesländern geht nicht gegen die Corona-Impfungen auf die Straße, sondern stellt sich der Verantwortung.

Was wir jetzt benötigen, sind ausreichend Impfstoffe und eine Kommunikation zur Impfkampagne, die Mut macht - und nicht verunsichert.

Denn das Impfen bleibt der sicherste Weg aus der Pandemie. Lassen Sie sich nicht entmutigen und schützen Sie sich und andere.

Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtstage und einen gesunden Start in das neue Jahr.

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Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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NRW korrigiert Impferlass - Vier-Wochen-Frist nur in besonderen Fällen sinnvoll

 

 

Nach heftiger Kritik von Expertinnen und Experten hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium seinen Erlass vom 13. Dezember korrigiert. Darin war für die Auffrischungsimpfung zwar eine Frist von fünf Monaten zur vorangegangenen Immunisierung empfohlen worden. Aber auch bei einem Mindestabstand von vier Wochen sollte niemand zurückgewiesen werden, zitierte die Rheinische Post einen Sprecher von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

In dem neuen Erlass heißt es, im Rahmen der kommunalen Impfangebote könnten sich Personen boostern lassen, deren Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliege. "Davon unberührt bleiben Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation für eine frühere Auffrischungsimpfung, sofern hier ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist."

Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 genannte Mindestabstand von vier Wochen stelle ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar, teilte das Gesundheitsministerium mit. Insbesondere zur Bekämpfung der Omikron-Variante sei es dringend erforderlich, die Auffrischungsimpfungen mit vollem Tempo weiter voranbringen.

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Grünen Gesundheitsexperte Dahmen fordert mehr Tempo beim Impfen und Ablaufdatum für Impfzertifikate

 

 

Der Grünen-Gesundheitsexperte Dr. Janosch Dahmen hat gefordert, den Abstand zwischen zweiter und dritter Impfung deutlich zu verkürzen, um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus zu bremsen. Darüber hinaus seien weitere Maßnahmen nötig.

In den Impfzertifikaten müsse ein Ablaufdatum festgelegt werden, "um den medizinischen Erkenntnissen zur Verringerung des Schutzes gegen eine Infektion Rechnung zu tragen", zitiert dpa den Bundestagsabgeordneten für den Ennepe-Ruhr-Kreis. Auch sollte die Einreiseverordnung so angepasst werden, dass eine Einreise aus einem Hochrisikogebiet nur mit einem maximal 24 Stunden alten PCR-Test möglich sei. Zuerst hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet.

Im Morgenmagazin von ARD/ZDF verteidigte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen den Entschluss der Ampelkoalition, im Bundestag über eine Impfpflicht abstimmen zu lassen. Der Bund und die Länder hätten den Ethikrat um eine Stellungnahme bis zum Jahresende gebeten, danach werde das Parlament darüber beraten. "Wegen #Delta & #Omicron müssen wir heute anders über das Thema nachdenken als vor einem Jahr", erklärte Dahmen via Twitter.

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KVWL fordert staatliches Impfregister

 

 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung-Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Dirk Spelmeyer hat die Politik für die Impfstoffbeschaffung kritisiert. Das Impftempo sei nicht das Problem. "Die Politik sollte sich ein Beispiel an den impfenden Ärztinnen und Ärzten nehmen und bei der Impfstoffbeschaffung endlich aufs Gaspedal treten", sagte Spelmeyer, der zudem ein staatliches Impfregister forderte.

An Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) appellierte der KVWL-Chef, sich beim neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür einzusetzen, dass die Medizinischen Fachangestellten einen finanziellen Obolus erhalten.

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Kinder-Impftermine stark nachgefragt - Ärzteschaft will Kapazitäten erhöhen

 

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) will mehr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in das Impfen von Kindern einbeziehen. Per Umfrage seien die Praxen gebeten worden, freie Kapazitäten zu melden. Damit solle verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche durch die Pandemie benachteiligt würden.

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die KVWL, der Hausärzteverband Westfalen-Lippe und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) betont, das Impfen sei die "originäre Aufgabe" der niedergelassenen Ärzteschaft. Der Beratungsaspekt ist beim Thema Corona-Impfung nicht zu unterschätzen", sagte der BJKV-Landesverbandsvorsitzende Dr. Marcus Heidemann.

Wie der WDR berichtet, sind die Kinder-Impfungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) seit dem offiziellen Start am 13. Dezember stark nachgefragt. In vielen Städten seien die Termine bis Mitte Januar größtenteils ausgebucht. Einige Eltern hätten auch schon einen Termin für die Zweitimpfung gebucht. Diese soll bei den jüngeren Kindern bereits nach drei Wochen folgen. Die Kinder bekommen jeweils eine Dose des Impfstoffs von Biontech mit einer geringeren Wirkstoffmenge gespritzt.

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TK zahlt ihren Versicherten ein Jahr lang die Diabetes-App mySugr

 

 

Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt ihren Versicherten mit Diabetes ab sofort die Diabetestagebuch-App mySugr kostenlos zur Verfügung. Über die App können Betroffene auf ihrem Smartphone ihre Blutzuckerwerte eintragen, die richtige Insulinmenge berechnen und sich zehn diabetesbezogene Parameter wie Insulin- und Blutdruckwerte als Report anzeigen lassen. Die App lässt sich mit Therapiegeräten, etwa zum Messen von Blutzucker, synchronisieren.

Grafische Darstellungen der Werte verdeutlichen die Zusammenhänge zwischen Therapie, Ernährungs- und Bewegungsverhalten, der Report bietet den behandelnden Diabetesteams einen Überblick über die Versorgung. mySugr ist für iOS und Android in den jeweiligen App-Stores verfügbar. Die Kosten für die Nutzung der Pro-Version übernimmt die TK für ihre Versicherten für ein Jahr.

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Sonderpreis für Reha-Start-Up aus Aachen beim Digital Health Award des NRW-Wirtschaftsministeriums

 

 

Die Cynteract-GmbH aus Aachen ist beim Digital Health Award 2021 mit dem NRW-Sonderpreis ausgezeichnet worden. Das Start-up hat einen intelligenten Handschuh mit Sensoren entwickelt, der als Spielsteuerung in der Rehabilitation verwendet werden kann. Mit einer Auswahl von Spielen ermögliche er Patientinnen und Patienten ein spielerisches Training sowohl in der Klinik als auch von zu Hause aus, heißt es in der Begründung zur Preisverleihung.

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NRW stellt 10 Millionen Euro für Opfer von Bottroper Apotheker bereit

 

 

Das Land NRW will den Krebspatientinnen und -patienten, die von einem Bottroper Apotheker falsch dosierte Zytostatika bekommen haben, eine Entschädigung zahlen. Die Landesregierung will dafür 10 Millionen Euro bereitstellen, berichtet der WDR. Die schwarz-gelbe Koalition in NRW habe das Geld für 2022 in den Haushalt eingeplant. Wer Geld aus dem Fonds wolle, müsse einen Antrag stellen.

Der Apotheker aus Bottrop wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betruges zu 12 Jahren Haft verurteilt. Er hatte die falsch dosierten Krebsmedikamente bei den Kassen voll abgerechnet und so über 13 Millionen Euro zu Unrecht kassiert. In einer Vergleichsstudie sei festgestellt worden, dass bei Brustkrebspatienten, die mit den Infusionen der Bottroper Apotheke behandelt worden seien, die Tumore früher wiederkehrten. Ob sie dadurch früher sterben würden, sei unklar.

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