Techniker Krankenkasse
TK spezial

Nordrhein-Westfalen

Nr.8 | 21.02.2022

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Sehr geehrte Damen und Herren,

was die vielen Menschen, die ehrenamtlich in der Selbsthilfe tätig sind, für unser Gesundheitssystem leisten, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Sie helfen Patientinnen und Patienten, sich selbstbestimmt und kompetent in unserem Gesundheitssystem zu bewegen.

Sehr gerne fördern wir daher auch in diesem Jahr Projekte von Landesorganisationen der Selbsthilfe. Wir freuen uns auf ihre Anträge.

Mehr dazu und weitere Meldungen aus dem NRW-Gesundheitswesen in unserem Newsletter. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und eine erfolgreiche Arbeitswoche.

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Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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TK fördert Selbsthilfe in NRW in diesem Jahr mit fast 3,2 Millionen Euro

 

 

Selbsthilfe-Organisationen in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten in diesem Jahr eine Rekordsumme an Fördermitteln: Die Techniker Krankenkasse (TK) in NRW stellt insgesamt fast 3,2 Millionen Euro zur Verfügung. Neben der Pauschalförderung für die alltägliche Arbeit der Selbsthilfe können Landesverbände eine Projektförderung beantragen.

"Wir sind immer auf der Suche nach smarten Ideen und Konzepten. Einfach eine kurze Projektskizze einreichen und wir prüfen umgehend, ob eine Förderung möglich ist", verspricht Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung in Düsseldorf.

Die TK sucht vor allem innovative und technisch unterstützende Projekte. "Wir wollen gezielt die Entwicklung digitaler Lösungen fördern, denn in Corona-Zeiten können so neue Kontaktmöglichkeiten aufgebaut und die Vernetzung untereinander verbessert werden", erläutert Steffens.

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Landtag berät über Corona-Lockerungen - Wüst für einrichtungsbezogene Impfpflicht

 

 

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) rechnet mit einer weiteren Coronawelle im Herbst. Auch nach den geplanten Lockerungen zum 20. März brauche es daher eine "Rechtsgrundlage für bewährten Basisschutz", sagte er im Landtag und forderte: "Wir müssen die einrichtungsbezogene Impfpflicht hinkriegen." Im Bund müsse zudem die Debatte um die Impfpflicht weitergeführt werden, auch wenn die Zahl der Infizierten aktuell sinke.

SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty sprach sich dafür aus, die Lockerungen mit einer "Impfpflicht jetzt in diesem Sommer" zu verknüpfen. Ministerpräsident Wüst müsse konkretisieren, welche Vorstellung die Landesregierung habe. Die von der Landesregierung angekündigte Abschaffung von PCR-Pooltests an Grundschulen zum 28. Februar bezeichnete Kutschaty als "Flucht vor Verantwortung". Das sei schlecht für die Schülerinnen und Schüler.

Die Grünen-Fraktionschefin Josefine Paul nannte den von der Bund-Länder-Konferenz vereinbarten Stufenplan einen grundsätzlich richtigen Ansatz. Allerdings müssten die Öffnungsschritte an "klare Kriterien" wie etwa die Hospitalisierungsrate gebunden werden und nicht "rein nach Terminkalender" erfolgen. Um auf Herbst und Winter vorbereitet zu sein, müsse die Impfkampagne wieder in Schwung kommen. Noch immer seien zu wenig Menschen geimpft, sagte Paul.

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Gesundheitsministerium informiert Kommunen über einrichtungsbezogene Impfpflicht

 

 

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte über die praktische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Damit setze die Landesregierung die Regelung des Gesetzgebers aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes um, teilt das Ministerium mit. Die Impfpflicht gilt bundesweit ab dem 16. März in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Darunter fallen unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe. Das Landesgesundheitsministerium geht von 800.000 bis einer Million Beschäftigen aus, die von der Impfpflicht betroffen sind. Davon seien nur noch etwa 50.000 bis 100.000 Menschen nicht vollständig geimpft.

Beschäftigte in diesen Einrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf des 15. März den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung erbringen. Fehlten die geforderten Nachweise oder bestünden Zweifel an ihrer Echtheit oder Richtigkeit, habe die Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung das örtliche Gesundheitsamt bis spätestens 31. März zu informieren. Bei Verstößen könne ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

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Neuer Qualitätsmesser soll Patientensicherheit nach Operationen verbessern

 

 

Forschende der Universitätsklinika Heidelberg und Würzburg haben eine neue Kenngröße zur Qualitätsbewertung von Krebsoperationen in Deutschland vorgeschlagen. Die "Risiko-standardisierte Krankenhaussterblichkeit" (Risk Standardized Mortality Rate, kurz: RSMR) könne aus Routinedaten des Gesundheitssystems errechnet werden, teilen die Kliniken mit.

Der Marker berücksichtige relevante individuelle Patientenrisikofaktoren sowie die Qualität des einzelnen Krankenhauses und erlaube es so, die chirurgische Qualität genauer zu messen. Erfasst werde, wie viele Patientinnen oder Patienten in Folge bestimmter Operationen in einem Krankenhaus versterben. Dafür werde das Risikoprofil der Behandelten in die Berechnung einbezogen. Dazu zählten etwa Begleiterkrankungen.

Für ihre Analysen haben die Mediziner bundesweit Daten von knapp einer halben Million Patientinnen und Patienten ausgewertet, die zwischen Januar 2010 und Dezember 2018 im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung operiert worden seien.

Die international besetzte Arbeitsgruppe habe gezeigt, "dass deutschlandweit nahezu kein Krankenhaus mit sehr niedriger Fallzahl ein sehr gutes Behandlungsergebnis erzielt, jedoch auch mindestens die Hälfte aller Kliniken mit sehr hohen Patientenfallzahlen nicht zwingend die bestmögliche Behandlungsqualität erreichen", sagte der Chefarzt der Thoraxklinik Heidelberg Prof. Dr. Hauke Winter.

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KIPS Prävention NRW - Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken: Neue Anträge möglich

 

 

Das Bündnis für Gesundheit der gesetzlichen Krankenkassen und das Land NRW fördern seit Mai 2021 das Landesprogramm "KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken". Ziel sei der Aufbau einer Versorgungsstruktur präventiver Angebote zugunsten dieser Kinder, teilt KIPS mit.

Nachdem die erste Antragsphase erfolgreich abgeschlossen worden sei, können sich bis zum 30. April 2022 Kommunen gemeinsam mit Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens um Fördermittel bewerben, teilt die Projektleitung mit. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung hat KIPS online bereit gestellt.

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Experten: Zahl magersüchtiger Kinder und Jugendlicher steigt während Corona-Pandemie

 

 

Die Zahl magersüchtiger Kinder und Jugendlicher ist nach Einschätzung von Expertinnen und Experten seit Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Es gebe eine deutliche Zunahme, sagte Prof. Stephan Bender, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik Köln. "Wir haben etwa doppelt so viele Patientinnen mit Magersucht wie vor der Corona-Pandemie auf den Stationen", zitiert die Halterner Zeitung den Mediziner. Zuerst hat dpa darüber berichtet.

Besorgiserregend sei, "dass es bei den Kindern, also der Gruppe der Unter-14-Jährigen, eine besonders deutliche Zunahme der Fälle gibt", erklärte Prof. Beate Herpertz-Dahlmann, die am Uniklinikum der RWTH Aachen Magersüchtige betreut und dafür ein eigenes Therapiekonzept entwickelt hat. Sie rät Eltern, das Thema auf keinen Fall totzuschweigen. Die Chance, die Erkrankung zu überwinden, sei größer, wenn sie möglichst früh behandelt werde. Starkes Untergewicht könne mit der Zeit lebensbedrohlich werden, betonte die Direktorin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters.

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NRW: Zweite Auffrischungsimpfung für Beschäftigte in Medizin- und Pflegeeinrichtungen

 

 

Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben sowie Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen können sich in NRW eine zweite Auffrischungsimpfung geben lassen. Die Kreise und kreisfreien Städte würden ihre stationären und mobilen Impfangebote entsprechend ausweiten, teilt das Landesgesundheitsministerium mit.

Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung seien eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung. "Nach den bisherigen Erkenntnissen lässt bei bestimmten Personengruppen die Schutzwirkung der Impfung schneller nach. Das sind zugleich auch diejenigen Personen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufs bei einer Infektion höher ist", erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

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Termine

 

Mittwoch, 23. Februar 2022, 15.30 - 18:00 Uhr, online: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen

 

 

Einführung und Moderation: Professor Dr. med. Sibylle Banaschak, Leitende Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Köln und Leiterin des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW. TOP:

- Institutionelle Schutzkonzepte (Dr. med. Peter Seiffert, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Chefarzt der Kinderklinik Helios Kliniken Duisburg)

- Welche häufigen Fallstricke kann man vermeiden? (Leon Philipp, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Helios Klinikum, Ärztlicher Leiter der Kinderschutzgruppe, Duisburg)

- Wie gehe ich mit belastenden Situationen um? (Jessika Kuehn-Velten, Diplom-Psychologin, Kinder- und Jugendpsychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin, Labonde und Kuehn-Velten, Grevenbroich)

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