Abgabefrist für Strukturprüfungen in Krankenhäusern verlängert

 

 

Krankenhäuser dürfen nun bis zum 15. August die erforderlichen Dokumente zur neuen Strukturprüfung ihrer Häuser dem Medizinischen Dienst (MD) übermitteln. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eingelenkt und die Abgabefrist vom 30. Juni in den August verlängert, berichtet der medhochzwei Verlag unter Berufung auf die KMi Nachrichten, Politik & Wirtschaft.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) hatten in den vergangenen Wochen diese Fristverlängerung eindringlich gefordert. Die Krankenhäuser seien laut einer Umfrage nicht in der Lage, die Dokumente zu den OPS-Codes fristgereicht einzureichen, um bestimmte Eingriffe weiterhin abrechnen zu können. Die Strukturrichtlinienprüfung wurde durch das MDK-Reformgesetz Ende 2019 eingeführt und trat am 28. Mai 2021 in Kraft.

(Quelle: Ärzteblatt; medhochzwei Verlag, BibliomedManager)

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