GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

 

 

Am 23. September hat der Bundestag das erste Mal zum geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, GKV-FinStG) debattiert. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 13 vom 11. Juli 2022.) Die Beratungen über mögliche Änderungsanträge haben ebenfalls in der vergangenen Woche begonnen. In der Plenardebatte kündigten Rednerinnen und Redner der Koalition Diskussionsbedarf an. Für kommenden Mittwoch ist bereits die Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt.

Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherungen in der vergangenen Woche in einer gemeinsamen Erklärung "nachdrücklich an die Solidarität der Abgeordneten mit den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern" appelliert. Die Verbände kritisieren, dass die Versicherten und Arbeitgebende mit mindestens elf Milliarden Euro die Hauptlast tragen müssten, um das GKV-Defizit von geschätzt 17 Milliarden Euro im Jahr 2023 zu schließen. Leistungserbringer würden demgegenüber weitgehend außen vor bleiben, und auch der Bund werde seiner Finanzierungs­verantwortung nicht gerecht. Auch der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) fordert von der Politik eine Kurskorrektur. In einer Resolution positionierten sich die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Beitragszahlenden der TK einstimmig gegen den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes.

Bereits am 16. September hatte der Bundesrat seine Stellungnahme zum geplanten Gesetz beschlossen. Er forderte unter anderem, dass auf Regelungen, die zu einem Abschöpfen von Vermögenswerten der gesetzlichen Krankenkassen führen, sowie auf die Absenkung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verzichtet werden solle. Stattdessen solle der Bundeszuschuss um 5 Milliarden Euro steigen.

(Quelle: Ärzteblatt; Bundesrat; vdek; TK)

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