Seit dem 1. August diesen Jahres können Beamte in Hamburg auf Wunsch auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Damit ist Hamburg das erste Bundesland, in dem Beamte diese Möglichkeit haben. Allerdings gilt diese Neuregelung im Hamburger "Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge" nur für diejenigen, die sich entweder neu verbeamten lassen oder bereits jetzt freiwillig gesetzlich versichert sind und ihre Beiträge bisher in voller Höhe selbst zahlen mussten. Deutschlandweit erhalten beihilfeberechtigte Beamte (bisher) ausschließlich Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung.
Mit dieser Regelung leiste Hamburg "einen wichtigen Beitrag, um das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Künftige Beamte, die die gesetzliche Krankenversicherung wählen, würden erstmals finanziell unterstützt. Laut Prüfer-Storcks haben auch weitere Bundesländer Interesse an diesem Modell angemeldet - darunter Brandenburg und Thüringen.
Praktisch können sich auf Wunsch nun alle betroffenen beihilfeberechtigten Beamten, die eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nachweisen, eine monatliche "Pauschale Beihilfe" ausbezahlen lassen, die die Hälfte der jeweiligen Krankenversicherungsbeiträge (GKV oder PKV, letzteres begrenzt auf die Kosten für den Basistarif) abdeckt. Diese muss allerdings gesondert beantragt werden und gilt allein für das Bundesland Hamburg.
Weitere Informationen dazu unter https://www.hamburg.de/zpd/pauschale-beihilfe/
(Quelle: BGV; Hamburger Abendblatt, Die Welt; TK)
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