Entwurf für ein neues Notfallversorgungsgesetz

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Notfall­versorgung vorgestellt. Ziel sei es, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung, die zurzeit noch weitgehend voneinander abgeschottet existieren, zu einem verbindlichen System der integrierten Notfallversorgung auszubauen, heißt es.

Künftig sollen Patienten bereits am Telefon in die angemessene Versorgungsebene gesteuert werden. Dabei soll ein Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) die Lotsenfunktion für Patienten übernehmen. Das GNL soll sowohl in lebensbedrohlichen Notsituationen unter der von den Rettungsleitstellen betriebenen Rufnummer 112, als auch in allen anderen Fällen unter der von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebenen Rufnummer 116117, rund um die Uhr erreichbar sein.

Über ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren soll das GNL je nach Schwere der Erkrankung des Anrufers die Notfallrettung alarmieren, Krankentransporte organisieren, telemedizinische Konsultationen ermöglichen oder den Fahrdienst des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes aktivieren.

Künftig soll es an bestimmten Krankenhäusern jederzeit zugängliche Einrichtungen für Notfallpatienten geben - sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ). Die INZ sollen nach dem aktuellen Referentenentwurf gemeinsam von Krankenhäusern und KVen, aber unter der fachlichen Leitung der Kassenärzte betrieben werden. Insbesondere die vorgesehene Struktur der INZ ist ein Streitpunkt. Bereits bestehende Portalpraxen und Notfallam­bulanzen sollen nach und nach in INZ überführt werden.

Laut Gesetzentwurf soll der Rettungsdienst als ein eigener Leistungsbereich in die gesetzliche Krankenversicherung integriert werden. Die alleinige Notfallversorgung am Notfallort durch die Rettungsdienste der Länder sowie die Rettungsfahrt werden als eigenständige Leistungen anerkannt.

(Quelle: Ärzteblatt; BMG; HB; DKG; TK)

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