Berlin, 31.05.2023

Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites Land. Unser christliches Menschenbild gebietet die Unterstützung für politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge.
Die anhaltend hohe Hilfsbereitschaft der Bevölkerung unterstreicht diese Haltung eindrucksvoll. Gerade die Kommunen leisten in dieser Zeit Außergewöhnliches, stoßen aber an ihre Belastungsgrenzen.

  • Der Bundeskanzler muss die Unterstützung der Kommunen endlich zur Chefsache machen. Er darf nicht länger über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Die Kommunen müssen in die Beratungen von Bund und Ländern systematisch eingebunden werden.
     
  • Nur der Bund hat es in der Hand, die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, zu begrenzen. Deshalb muss der Bund den Kommunen über die zugesagten Pauschalen hinaus bei den entstehenden Kosten zur Seite stehen. Die Bundesregierung muss die finanzielle Unterstützung der Kommunen – wie in der Vergangenheit unter der unionsgeführten Bundesregierung auch – nachvollziehbar und dauerhaft regeln, damit die Kommunen Planungssicherheit haben und nicht allein gelassen werden.
     
  • Die irreguläre Migration nach Deutschland muss spürbar reduziert werden. Die Kommunen brauchen Entlastung. Die Akzeptanz der humanitären Verantwortung Deutschlands für tatsächlich Schutzbedürftige wollen wir erhalten. Dafür braucht es jetzt kurzfristig wirksame Maßnahmen:

    • Die Bundesregierung muss die Anreize für einen unbegründe-ten Asylantrag in Deutschland minimieren und dafür weitere Staaten, wie z.B. die Maghreb-Staaten und Georgien, als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Die Grünen müssen ihre Blockadehaltung im Bundesrat endlich aufgeben.

    • Wir brauchen europäisch notifizierte, lageangepasste Kontrollen an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und zur Schweiz, solange die zu hohe Zahl illegaler Einreisen anhält. Unerlaubte Einreisen in den Schengen-Raum müssen wir reduzieren, ggf. auch durch Errichtung von Grenzschutzinfrastruktur.

    • Die Bundesregierung muss alle Maßnahmen stoppen, die zu weiteren vermeidbaren Belastungen der Kommunen führen. Dazu zählen auch freiwillige Programme zur Aufnahme von zusätzlichen Migranten, wie das über die Ortskräfteaufnahme hinausgehende Sonderaufnahmeprogramm Afghanistan.

  • Die Bundesregierung muss ihre vielfach versprochene Rückführungsoffensive für abgelehnte Asylbewerber endlich umsetzen, vor allem bei Straftätern und Gefährdern. Dafür braucht es keine langwierigen Rechtsänderungen, sondern den politischen Willen, alle erforderlichen Hebel einzusetzen.


Die Scholz-Regierung will den Totalumbau beim Heizen. Ab Januar 2024 sollen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wenn die Pläne von Habeck und Co. umgesetzt werden, wird das zum Kostenschock für Millionen. Bis heute weiß niemand, wie die finanzielle Förderung genau aussehen soll.

Das sorgt für extreme Verunsicherung der Menschen im Land: Neun von zehn Deutschen fürchten eine finanzielle Überforderung durch den Heizungs-Hammer. Fast zwei Drittel können nicht mal sagen, ob sie selbst betroffen sind. Das steht sinnbildlich für die Politik der Ampel: handwerklicher Murks, Klimaschutz mit der Brechstange, Politik gegen die Mehrheit der Menschen und eine fatale Art, die eigenen Pläne nicht, falsch oder widersprüchlich zu kommunizieren.
 
Die CDU lehnt all das ab. Wir wollen die Wärmewende gerecht gestalten. Ohne soziale Kälte und ohne Kostenschock. Das sind unsere Pläne:
 
Wärmewende mit den Menschen

Klimaschutz braucht Zustimmung. Wir retten das Klima nicht mit Bevormundung, Bestrafungen und Verboten. Sondern nur mit den Menschen. Wir wollen, dass Altersvorsorge durch Wohneigentum gesichert bleibt. Eigentum darf nicht an Wert verlieren, Sanierungskosten dürfen nicht die Ersparnisse fressen.
 
Austausch-Bonus für bezahlbaren Klimaschutz

Eine klimaneutrale Heizung darf nicht zu einer sozialen Frage werden. Ein Heizungstausch muss bezahlbar bleiben. Wir sagen: Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, soll mindestens die Hälfte der Sanierungs- und Anschaffungskosten erstattet bekommen. Die CDU setzt auf Förderung statt auf Verbote.
 
Wahlfreiheit im Heizungskeller

Es gibt im Wärmemarkt keine ‚One-fits-all‘-Lösung. Die Wärmepumpe ist gut, aber sie ist nicht die einzige Lösung. Möglich sind Energie aus Wind oder Sonne, Wasserkraft, Biogas, Wasserstoff oder Wasserstoffderivate oder auch thermische Holznutzung für die Wärmeversorgung sowie Geothermie. Wir wollen alle klimafreundlichen Heizungen gleichbehandeln und uns nicht einseitig auf heute verfügbare Technologien festlegen.
 


„Fortschrittskoalition“ sorgt für Stillstand in der Pflege
Ampel fehlt die Kraft für wirkliche Reformen

Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der zuständige Berichterstatter Erich Irlstorfer:
 
Tino Sorge: „Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht: Denn die Beiträge werden erhöht, die Lasten für die Bürger steigen. Die für 2025 vorgesehenen Leistungsausweitungen wurden auf den letzten Metern sogar noch gekürzt. Die Pflegeleistungen fallen immer weiter hinter die Inflationsrate zurück. Sie werden somit für die Empfänger zu einer Luftnummer.
 
Das erste Ampel-Gesetz zur Pflege kommt nicht nur zu spät, es bleibt zugleich hinter allen Erwartungen zurück. Nach nicht einmal zwei Jahren fehlt der Koalition bereits die Kraft für wirkliche Reformen. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen in der Pflege sind das keine guten Aussichten für die Betroffenen. Stillstand können wir uns nicht leisten.“
 
Erich Irlstorfer: „Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition zwar noch versucht, einige Fehler im Gesetz auszugleichen, ist dabei allerdings gescheitert. So kommt etwa das geplante Entlastungsbudget, das Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfasst, zu spät. Die Beteiligung des Parlaments bei künftigen Beitragserhöhungen ist nicht mehr sichergestellt. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die Krise in unserem Pflegesystem weiter verschärft. Wir erwarten, dass weitere Pflegegesetze folgen, die drängende Probleme wie die Finanzierung, die Arbeitsbedingungen und die Situation der pflegenden Angehörigen aufgreifen.
 
 
 


Kommunen müssen offene Altenarbeit sicherstellen
BAGSO ruft auch Bund und Länder zum Handeln auf

Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.

Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Beratung, Begegnungsstätten und Strukturen zur Förderung von Engagement sollte es an jedem Ort geben, im besten Fall gemeinsam mit älteren Menschen geplant. Denn Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – und genau darum geht es bei der offenen Altenarbeit, wie sie in § 71 beschrieben wird.“
 
Abgesehen vom Thema Pflege bieten nur wenige Kommunen Beratung und Unterstützung im Alter an, wie eine Studie der BAGSO am Beispiel von 33 Kommunen 2021 aufgezeigt hat. Mancherorts wird eine offene Altenarbeit nach § 71 SGB XII überhaupt nicht umgesetzt. In anderen Kommunen werden im Einzelfall Geldleistungen gewährt. Das Rechtsgutachten kommt dagegen zu dem Ergebnis, dass Städte und Kreise verpflichtet sind sicherzustellen, dass Beratung und Unterstützung „jedenfalls auf einem Mindeststandard“ wirksam erbracht werden können. Andernfalls drohten die Ansprüche nach § 71 SGB XII ins Leere zu laufen. Dabei müssten die Städte und Kreise die Angebote nicht notwendig selbst vorhalten, sondern könnten sie im Zusammenwirken mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren erbringen.
 
Das Rechtsgutachten untersucht auch die Möglichkeiten von Bund und Ländern, die offene Altenarbeit zu fördern. Vor allem auf der Ebene der Länder sind demnach ergänzende bzw. konkretisierende Regelungen möglich. Dem Bundesgesetzgeber erschwere das sogenannte Durchgriffsverbot weitergehende Regelungen. Möglich wäre es aber, eine Einrichtung zu schaffen, die – vergleichbar der Bundesstiftung Frühe Hilfen – zur Qualitätsentwicklung in der Altenhilfe beitragen könnte. Die BAGSO ruft Bund und Länder auf, im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die offene Altenhilfe zu befördern und damit auch gleichwertige Lebensbedingungen sicherzustellen.
Das Rechtsgutachten wurde erstellt von Prof. Dr. Johannes Hellermann, der an der Universität Bielefeld einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht innehat. Gefördert wurde die Untersuchung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
 


Wenn Wissen in Rente geht

Mit dem Eintritt in die Rente nimmt der Mitarbeiter auch seine Erfahrung und sein Fachwissen mit in den Ruhestand. Immer mehr Firmenchefs, die heute schon an morgen denken, setzen deshalb auf einen rechtzeitigen Wissenstransfer durch Senior-Experten an ihre Nachfolger im Betrieb. Wer Wissen sichern will, muss im Unternehmen Übergänge schaffen. Jeder dritte Betrieb in Deutschland versucht konsequent, ältere Kollegen über das Renteneintrittsalter hinaus zu halten. Bis Mitte der 30er Jahre gehen insgesamt 13 Millionen Arbeitnehmer in Rente. Das verschärft den Mitarbeitermangel und saugt zudem viel Fachwissen ab. Mehr denn je sind die Betriebe auf ihre Senioren angewiesen. Nicht nur in Kundenservice, Verkauf, Qualitätssicherung und der Ausbildung junger Arbeitskräfte sind erfahrene Mitarbeiter besonders geeignet. Auch in anderen Bereichen sind Fachkräfte mit zunehmendem Alter häufig effizienter, weil sie bei Problemen auf Erfahrungen zurückblicken können. Dieses Wissen können Senior-Experten an jüngere Mitarbeiter weitergeben, die über andere Fähigkeiten verfügen.
 
Ob Industrie, Handwerk oder Pflege - der Arbeitskräftemangel wird immer gravierender. Nach Studien des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) melden Unternehmen bereits in 148 Berufen Engpässe. 56 Prozent der Betriebe klagen über Probleme bei der Suche nach Fachkräften und ungelernten Mitarbeitern. Längst wird der Personalmangel zur Wachstumsbremse in Deutschland.
 
Senioren werden deshalb zunehmend umworben, um das Personalproblem zu lindern. Nach neueren Schätzungen von Arbeitsmarktexperten lassen sich rund 20 Prozent des Fachkräftemangels mit dem Potenzial der Senioren abfedern. Längst finden Betriebe auch keine Bewerber mehr für Aushilfstätigkeiten in der Logistik, in Verkauf oder Handwerk. Viele Rentner blicken aber nicht nur auf den Zusatzverdienst, sondern sie suchen auch soziale Kontakte und Wertschätzung in einem guten Betriebsklima. Kluge Firmenchefs haben es also in der Hand, ihren Personalmangel durch ein geeignetes Umfeld für ältere Mitarbeiter etwas zu mildern und Fachwissen im Betrieb zu halten.

Wilfried Goebels


Senioren-Union fordert konsequentes Einschreiten gegen Klimakleber der „Letzten Generation“

Angesichts der zunehmenden Straßenblockaden der sogenannten „Letzen Generation“ fordert die Senioren-Union der CDU konsequentes Einschreiten der Behörden.
„Manche mögen mehr Tempo beim Klimaschutz verlangen“, erklärt die Senioren-Union, „aber Gesetzesbrüche wie Nötigung, Bedrohung und Gewalt gegen Menschen sind keine akzeptablen Protestmittel. Hier muss die Justiz eingreifen. Die sog. „Klimaaktivisten“ nehmen sich Sonderrechte heraus und schaden den Anliegen des Klimaschutzes.“
Die Verharmlosung der Klebeblockaden müsse aufhören. Nicht zu Unrecht prüfe der Verfassungsschutz die Gruppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
 



 

Die Ampel-Koalition hat im Verkehrsausschuss des Bundestages einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Erhebung einer Subsidiaritätsrüge bezüglich der EU-Richtlinie über den Führerschein abgelehnt. Dazu erklärt Thomas Bareiß, der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die von der EU-Kommission geplante obligatorische Überprüfung der Fahrtauglichkeit alle fünf Jahre ab dem siebzigsten Lebensjahr lehnen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in aller Deutlichkeit ab. Eine anlasslose und damit nicht nachvollziehbare Infragestellung der Fahrtauglichkeit aller über 70-Jährigen ist in keiner Weise verhältnismäßig. Hier wird eine ganze Generation unter Generalverdacht gestellt. Das ist eine Altersdiskriminierung, die durch nichts begründbar ist. Diese pauschale Holzhammermethode wird nicht zu mehr Verkehrssicherheit führen. Die Zahlen zeigen deutlich, dass der Anteil der 18 bis 24-jährigen Unfallteilnehmer wesentlich größer ist als der Anteil der älteren. Es macht uns große Sorgen, dass die Regierungsparteien schon offen über eine Unterstützung der Pläne aus Brüssel nachdenken und vor allem die Grünen eine Sympathie für den harten Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen erkennen lassen. Grundsätzlich sind wir als CDU/CSU der Auffassung, dass solch eine Vorgabe aus Brüssel nicht kommen darf. Das ist ein zu weitgehender Eingriff und eine Überdehnung der Kompetenzen. Deshalb haben wir eine Überprüfung und Subsidiaritätsprüfung eingefordert.“



 


Zu guter Letzt…….
 

„FOCUS online“ zitiert neulich die „Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen“ mit der Forderung „Rentner müssen auf Geld verzichten“. Rentenempfänger müssten sich – so heißt es - nach dem Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter an den zusätzlichen Belastungen der Rentenfinanzierung beteiligen und Kürzungen in Kauf nehmen.
Der reißerische Slogan unterstellt, dass Altersbezüge allgemein zu hoch seien, man den Älteren also ruhig etwas streichen könne, um den „Generationenvertrag“ gerechter zu gestalten.
 
Tatsächlich jedoch lagen laut Sozialministerium Ende 2020 rund 3,4 Millionen Altersrenten (19,8 %) unter 500 Euro, 49 Prozent lagen bei unter 1000 Euro monatlich. Nach einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Studie sind 22,4 % der Menschen über 80 Jahren von Armut betroffen.
 
Zu Recht betrachten viele Ältere die Altersversorgung als Lohn für ihre Lebensleistung. Die allermeisten haben ein ganzes Leben lang hart gearbeitet, um eine auskömmliche Rente zu erreichen.
 
Es ist unstrittig: Die Gesellschaft braucht stabile und zukunftsfeste Sozialsysteme.
Insbesondere geht es um ein sicheres und nachhaltiges Rentenkonzept, dessen mögliche Grundzüge die CDU/CSU mit dem Vorschlag der sog. Generationenrente schon 2020 vorgestellt hat. Dabei sollen mit staatlicher Unterstützung von Geburt an Pensionsfonds für die Altersvorsorge angelegt werden. Über ein ähnliches Modell wird derzeit in der Programmkommission der CDU beraten.

Uns als Senioren-Union der CDU ist es wichtig, dass


  • bei Reformen der Altersversorgung alle Interessengruppen gleichermaßen beteiligt,
  • Bedürfnisse und Herausforderungen älterer und junger Menschen berücksichtigt und anerkannt und
  • langfristige Lösungen gefunden werden, die sowohl für die ältere als auch für die jüngere Generation tragbar und fair sind.

Es gilt insgesamt, eine Regelung der Altersvorsorge zu installieren, die sowohl eine angemessene Versorgung für ältere Menschen als auch eine für die nachwachsende Generation tragfähige Finanzierung gewährleistet.
 

Claus Bernhold