Berlin, 01.09.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,
 
in letzter Minute ist es gelungen, eine Lösung für von der Corona-Krise gebeutelte Firmen zu finden. Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Am 27. März müssten die Unternehmer und Selbständigen die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger überweisen. Das können im Ernstfall sehr hohe Beträge sein und die wegen der Corona-Krise in Probleme geratenen Betriebe zusätzlich finanziell schwer belasten. Wir haben in Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeskanzleramt versucht, eine Lösung zu finden, sodass diese zusätzlichen Liquiditätsbelastungen nicht auch noch zu allen anderen Problemen hinzukommen. Ein entsprechend einfaches Formular wird es ab morgen geben. Da wir heute noch nicht wissen, wo dieses im Netz abrufbar sein wird, aber die Zeit bis zum 27. März sehr begrenzt ist, werden wir das Formular morgen auf unserer Webseite abrufbar machen. Das ist ein großer Erfolg für die MIT! Dafür hatte sich Carsten Linnemann sehr eingesetzt (Die offizielle Mitteilung des GKV-Spitzenverbands finden Sie im Anhang).
 
Wenn Bundestag und Bundesrat in dieser Woche entschieden haben, können Selbständige und Unternehmen bald mit Soforthilfen rechnen. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen. Die Summe ist für drei Monate vorgesehen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können Direkthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Förderdatenbank, über die Sie den passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung finden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine Übersicht, wie Unternehmen das Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: Bei den in dieser Woche fälligen Sozialabgaben (ALV, Rebte, GKV, Pflege), müssen betroffene Arbeitgeber den AN- u AG Anteil nicht an die Sozialversicherungen abführen. (Die Zahlung muss später nachgeholt werden, aber erstmal bleibt die Liquidität im Unternehmen)
 
Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen. Diese finden Sie auf folgenden Seiten:
 
Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, Abends)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
 
Bayern (Antragstellung bereits möglich)
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
 
Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
 
Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
 
Bremen (Antragstellung bereits möglich)
https://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/24/Antrag_BAB_Corona_Soforthilfe_Programm_v3.pdf
 
Hamburg (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
 
Hessen (Information folgt)
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
 
Mecklenburg-Vorpommern (Antragstellung ab 01.04.2020)
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html
 
Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
 
Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://wirtschaft.nrw/corona
 
Rheinland-Pfalz (Antragstellung in KW 14)
https://isb.rlp.de/home.html
 
Saarland (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf
 
Sachsen (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sab.sachsen.de/
 
Sachsen-Anhalt (Antragstellung in KW 14)
https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/
 
Schleswig-Holstein (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
 
Thüringen (Antragstellung bereits möglich)
https://aufbaubank.de/417,8723/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Antrag.pdf
 
Aktuelle Informationen finden Sie fortlaufend auf unserer Webseite.
 
Bleiben Sie gesund!
 
 
Mit herzlichen Grüßen von Ihrem Team in der MIT-Bundesgeschäftsstelle
 
Thorsten Alsleben
Hauptgeschäftsführer
 
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